Wissenswertes zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich
auch Deutsches Grundgesetz; abgekürzt GG oder seltener GrundG),
die geltende Verfassung des deutschen Staates, ist die rechtliche und
politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und feiert
heute 60-jähriges Bestehen.

Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus
die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden die Staatsgewalt als
unmittelbar geltendes Recht (Art. 1). Das Bundesverfassungsgericht bewahrt
als unabhängiges Verfassungsorgan die Funktion der Grundrechte, das politische
und staatsorganisatorische System und entwickelt sie weiter.

Im Jahr 1949 nur für die westlichen Besatzungszonen in Kraft gesetzt, nicht
als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet
– der Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die Sowjetische Besatzungszone
(SBZ) bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde – ist das Grundgesetz
nach der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des
gesamten Deutschen Volkes geworden (Präambel Vorlage:§§/Wartung/alt-juris).

Seine demokratische Legitimation, die zunächst durch die Mehrheit der
westdeutschen Landesparlamente und anschließend durch die unbestrittene
und fortlaufende, unausgesprochene Zustimmung des deutschen Volkes (z. B.
bei Wahlen im grundgesetzlichen System) erfolgte, ist auch in der inter-
nationalen Staatspraxis unangezweifelt.

Auch erfüllt das Grundgesetz von Anfang an die Kriterien eines materiellen
Verfassungsbegriffes, indem es eine Grundentscheidung über die Form der
politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat,
Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien. Neben diesen Grund-
entscheidungen regelt es die Staatsorganisation, sichert individuelle
Freiheiten und errichtet eine objektive Wertordnung.

Das Grundgesetz in seiner heutigen Form ist eine perpetuierte und
legitimierte Verfassung. Sie kann nur durch Beschluss einer neuen
abgelöst werden (Art. 146).

Dieser Auszug des Artikels behandelt die geltende deutsche Verfassung;
zu anderen Grundgesetzen siehe die Liste von Grundgesetzen.

(Quelle: Wikipedia Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

 

Mit freundichen Grüßen

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